Auf der turnusmäßigen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand stellten die anwesenden Mitglieder beider Gremien unabhängig von der Lange-Wahl einhellig fest, dass die Wahlen aller Organe satzungskonform verliefen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 07.09.2002)
Dieses hatte entschieden, die Urabstimmung über Strömungsmanifeste als nicht satzungskonform zu stoppen.
( Quelle: TAZ 1989)