Es habe in einer "für das wissenschaftliche Profil des Institutes wichtigen Frage entschieden, ohne den satzungsmäßig gebotenen Rat des Wissenschaftlichen Beirates einzuholen", heißt es in der Erklärung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Diese Zahlung sei satzungsmäßig absolut korrekt gewesen, sagt er.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.02.2005)