Dem Angeklagten könnte die Todesstrafe nur erspart bleiben, wenn die Geschworenen zur Überzeugung kämen, daß er wegen seiner schizoiden Persönlichkeit für die Taten nicht verantwortlich ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Er, der fleißige, unauffällige Arbeiter mit einer schizoiden Persönlichkeit, durch die er jede Art menschlicher Nähe als Bedrohung empfunden habe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)