Im übrigen zeugt die weitgehende Abwälzung der mutterschaftsbedingten ökonomischen Belastungen auf die Unternehmen von gesetzgeberischem Versagen und bedarf des korrigierenden Eingriffs. Neben der Sache liegen schließl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Senat ist schließl. - wiederum in Übereinstimmung mit Wilhelm (a.a.O.) - der Auffassung, daß unter Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit eine Abstufung der Auskunftsarten zu beachten ist:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)