schließl

  1. Im übrigen zeugt die weitgehende Abwälzung der mutterschaftsbedingten ökonomischen Belastungen auf die Unternehmen von gesetzgeberischem Versagen und bedarf des korrigierenden Eingriffs. Neben der Sache liegen schließl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Senat ist schließl. - wiederum in Übereinstimmung mit Wilhelm (a.a.O.) - der Auffassung, daß unter Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit eine Abstufung der Auskunftsarten zu beachten ist: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)