schnellrichterlich

  1. Sie können sich dann hinterher selbstbewusst hinstellen, wie es Hartmut Strampe jetzt in München getan hat, und behaupten, dass es ihnen egal sei, was mit den Delinquenten geschehe, die sie soeben schnellrichterlich abgeurteilt haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.10.2002)