schriftlich

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  1. Volljährige Münchner müssen zu diesem Zweck schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt in der Ruppertstraße 19 oder bei den Meldestellen im Bezirk Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Allerdings habe die dänische EU-Präsidentschaft ihm kürzlich schriftlich versichert, dass die Pläne gut vorankämen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.11.2002)
  3. Wichtig ist Saxo vor allem für die Kenntnis der (erst später schriftlich fixierten) mündlichen formaldarsaga um 1200. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  4. Gerade bei Flohmarktbesuchen empfehle ich, sich die Funktionstüchtigkeit von Uhren oder Kameras schriftlich im Kaufvertrag zusichern zu lassen", rät Anna Moritz. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Bis zur endgültigen Streichung gibt es einen langen, bürokratischen Weg: Uninteressierte werden laut Jarkow zunächst drei Mal schriftlich gebeten, sich bei der Behörde zu melden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.04.2005)
  6. Unterdessen teilten der Hausverwalter und eine Mieterin dem Tagesspiegel mit, die Risse seien bereits im Juli bemerkt worden, Bauaufsichtsamt und die ausführende Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) schriftlich unterrichtet worden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Es kann aber auch Widerspruch eingelegt werden: schriftlich und innerhalb der ersten beiden Monate nach Eingang des Mietverlangens. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Ärzte, Angehörige oder gesetzliche Vertreter können sich einer Patientenverfügung widersetzen, wenn etwa der schriftlich niedergelegte Wille nicht dem Krankheitsverlauf entspricht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.10.2005)
  9. Die Anmeldungen für Kurse und Seminare können schriftlich per Scheck oder im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen, telefonische Auskünfte gibt es während der Schulferien unter 34 30 88 69. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. All dies wissen Historiker vor allem aus Verhandlungsprotokollen und Urteilen, aus zeitgenössischen Illustrationen und Rechtsbüchern wie dem um 1200 verfassten "Sachsenspiegel", der das Landrecht erstmals schriftlich fixierte. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.08.2005)
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