Die Staatsanwaltschaft beantragte gestern beim Haftrichter die Unterbringung der psychisch gestörten Frau in einer Anstalt, da sie vermutlich in erheblichem Maße schuld- sowie haftunfähig sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die ersten psychologischen Untersuchungen tendieren dazu, Brunerie für schuld- und haftfähig zu erklären.
( Quelle: Netzeitung vom 03.08.2002)