schuldbefreiende

  1. Das Berufungsgericht ist nicht näher darauf eingegangen, ob die Bekl. und die H. GmbH überhaupt eine schuldbefreiende Übernahme der laufenden Rentenverbindlichkeiten vereinbart haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dabei können sich auch schuldmindernde oder gar schuldbefreiende Gesichtspunkte ergeben, im Einzelfall kann sich gar herausstellen, daß bestimmte Straftaten nicht dem Beschuldigten anzulasten sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)