"Ein kaum fassbares und ausdrückbares Horror-Szenario", so Richter Jürgen Renziehausen zu den Morden des vermindert schuldfähigen Mannes in der Urteilsbegründung.
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Der psychiatrische Gutachter Stefan Orlob bescheinigte dem voll schuldfähigen Täter vor Gericht "den Hang zur Begehung erheblicher Straftaten" sowie eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen.
( Quelle: Yahoo News vom 16.11.2005)