Die alte Rechtsprechung der Arbeitsgerichtbarkeit wies dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Haftung für Schäden zu, die er seinem Arbeitgeber schuldhaft zufügte.
( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)
Behörden-Mitarbeiter seien nur zu fassen, wenn sie "schuldhaft ihre Pflichten" verletzt hätten.
( Quelle: Welt 1995)
Ohne Abstriche hielten sie an ihren Anklagepunkten fest: Demnach hätten die Beschuldigten vorsätzlich und schuldhaft bei den Genehmigungen von Millionen-Abfindungen an frühere Mannesmann-Manager gehandelt.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.06.2004)
Nach Auffassung des Gerichts hat der Arbeitgeber schuldhaft die von der Klägerin angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen und muss deshalb den Lohn zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die These vom Eigenanteil des Opfers an der Tat ist weit verbreitet und führt dazu, dass viele Geschädigte das Erlebte als beschämend, als schuldhaft empfinden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2001)