In diesen Fällen, so stellen die Kardinäle fest, greife bereits das Kanonische Kirchenrecht, wonach schuldige Priester am Ende eines abgestuften Strafkatalogs aus dem Dienst entlassen werden können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.04.2002)
In dem einen Fall sei der schuldige Soldat aus der Armee entlassen worden.
( Quelle: Spiegel Online vom 07.05.2004)