Auf Berufung der Staatsanwaltschaft wurde Krimmer Anfang 1995 vom Landgericht schuldiggesprochen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Sollten sie schuldiggesprochen werden, droht ihnen nach den Gesetzen der ehemaligen britischen Kolonie der Tod am Galgen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)