Die Mieter, die beispielsweise wegen schulpflichtiger Kinder nicht sofort umziehen können, sollen mit diesem Wohngeld unterstützt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.01.2003)
Dem Vater schulpflichtiger Kinder fiel dazu nichts ein.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.08.2004)
Die Gegner, oft Eltern schulpflichtiger Kinder, zogen vor Gericht -bis nach Karlsruhe.
( Quelle: )