Das bedeute, dass grundsätzlich nur die Bezeichnung eines Unternehmens schutzfähig ist, unter der es sich am geschäftlichen Verkehr beteiligt.
( Quelle: Handelsblatt vom 30.11.2005)
Um die Frage, inwiefern einzelne Teile des neuen Hauptbahnhofs schutzfähig sind, ging es gestern vor dem Berliner Landgericht.
( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)