Konzernfremde Nutzungsberechtigte einer Sozialeinrichtung haben keinen Einfluß auf die Zusammensetzung des Konzern-Betriebsrates und könnten deshalb unter Umständen ein schutzwürdiges Interesse an einer anderen Repräsentation haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bei ihnen handelt es sich um Originalakten, an deren Bestand und Unversehrtheit der Steuergläubiger - aber auch der Steuerbürger - ein schutzwürdiges Interesse hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts meinte dagegen, eine Zweckentfremdung sei nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn vorrangige öffentliche Belange oder ein schutzwürdiges privates Interesse überwiegen würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)