Daß es mit der "unmittelbaren Geltung" seine eigene Bewandtnis hat und die herrschende Meinung der Judikatur außerdem noch ein großes Herz für höchst mittelbare Geltung besitzt, zeigt ein Blick in die menschenrechtliche Praxis dieser Republik.
( Quelle: FREITAG 1999)