selbstgenutztes

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  1. Als Freigrenzen sollen selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 300 000 Mark je Haushalt sowie pro Person 200 000 Mark anderes Vermögen gelten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Ausgenommen wird nur selbstgenutztes Wohneigentum. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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