sequestierten

  1. Mit SMAD-Befehl Nr. 154/181 vom 21. 5. 1946 ordnete die sowjetische Besatzungsmacht die Überprüfung des gesamten sequestierten Vermögens, einschließlich des als herrenlos erklärten an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)