Die allgemeinen seuchenhygienischen Vorschriften träten in Kraft.
( Quelle: Die Zeit (16/2001))
Der zuständige Landkreis Merseburg-Querfurt wollte ursprünglich mit einer seuchenhygienischen Analyse eine Massentötung verhindern.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.01.2001)
Der Zuchtbetrieb kritisierte, daß in den "seuchenhygienischen Schutz der Mastanlage eingegriffen wird" sowie "Wachstum und Gesundheit des Tiermaterials" beeinträchtigt würden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)