Hieraus durfte das Berufungsgericht - wie die Revision zu Recht geltend macht - aber nicht den Schluß ziehen, daß die Klage in gar keinem Fall auf die im Bereich des Organstreits erörterte actio pro socio (bzw. "pro societate") gestützt werden soll.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)