sog

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  1. Bei einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse I und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ist er bei Durchführung des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings in der Lage, für die Kl. monatlich 420 DM Trennungsunterhalt zu zahlen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei dem Dollar richte sich nunmehr das Augenmerk auf die sog. 200-Tage-Linie (1,4470 DM). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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