Bei einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse I und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ist er bei Durchführung des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings in der Lage, für die Kl. monatlich 420 DM Trennungsunterhalt zu zahlen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei dem Dollar richte sich nunmehr das Augenmerk auf die sog. 200-Tage-Linie (1,4470 DM).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)