Die Herren Friedrich, Fischer und Schmidt äußern sich im 3-Tages-Rhythmus als sog. Verkehrsexperten polemisch gegen mich und die Bahn.
( Quelle: Abendblatt vom 25.09.2004)
Selbst wenn bei der sog. Ökosteuer die Steuerbefreiung für GuD-Kraftwerke durch eine Investitionsbeihilfe ersetzt wird, bleibt das rot-grüne Prestigeprojekt verpfuscht.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Sie ist letztl. eine erneute Absage an das sog. "Monopolprinzip" im ArbNErfR, denn mit dem (echten) Monopolprinzip wäre die Rechtspr. nicht zu vereinbaren (näheres BB 1964, 1223).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die hier vorgestellten Entdeckungen wiederlegen die oft geäußerte Behauptung, aller biologischer Fortschritt (im sog. "Phaenotyp") sei durch zufällige Veränderungen im Erbgut (genotypische Mutation) verursacht.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Es handelt sich daher bei den Kosten der Leitungsänderung um sog. drittveranlaßte Folgekosten, für deren vertragliche Regelung normalerweise kein Anlaß besteht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Erwerben Sie ein sog. „Office-Paket“, also ein Software-Paket mit mehreren Vollprodukten zu verbilligtem Gesamtpreis, so ist trotz Überschreitung der 800 DM-Grenze bei höherem Kaufpreis ein sofortiger Betriebsausgabenabzug möglich."
( Quelle: Steuer 96, UB Media)
Darüber hinaus sollen zu allen Verbandsveranstaltungen wie beispielsweise den sog. "Local Talks", lokalen Expertenrunden in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München, eigene Foren auf www.eCircle.de eingerichtet werden.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Bestätigt und ergänzt wurden diese Beschränkungen durch den Bank Holding Act von 1956. Weiterhin verbietet der McFadden Act von 1927, der seinerseits im National Bank Act von 1864 wurzelt, das sog. interstate banking.
( Quelle: Fischer Boersenlexikon)
Verluste in einer Einkunftsart werden zunächst mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart im gleichen Veranlagungsjahr ausgeglichen (sog. Verlustausgleich).
( Quelle: Steuer 96, UB Media)
Droht ein Kurs um 5% zu fallen (wegen übergroßen Angebots) oder zu steigen (wegen übergroßer Nachfrage), dann erfolgt eine sog. Minusankündigung bzw. eine Plusankündigung.
( Quelle: Kapital - Geld sicher anlegen, UB Media)