Im Laufe der Untersuchung vertrat der vor Gericht zitierte Moralwächter Mehdi Sadjudi die Auffassung, es liege nicht in der Zuständigkeit des Gerichts, das Per sonal der Behörde für die Überwachung des moralischen Verhaltens zur Rechenschaft zu ziehen.
( Quelle: TAZ 1987)