Diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu.
( Quelle: Spiegel Online vom 13.08.2005)
Kinder aus geschiedenen Ehen können nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts leichter als bisher den Namen des sorgeberechtigten Elternteils annehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)