Also klagte die Metallgesellschaft gegen Schimmelbusch auf 25 Millionen Mark Schadensersatz, von Wirtschaftsprüfern darin bestärkt, daß jener "in erhöhtem Maße" sorgfaltswidrig gehandelt habe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
"Ein prozessuales Fehlverhalten ist dann haftungsrelevant, wenn der Verfahrensinitiator den Schadenseintritt sorgfaltswidrig nicht erkannt und vermieden hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)