sozialhilferechtlich

  1. Anders ist dies nur, wenn das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, daß dem Steuerpflichtigen nach Entrichtung der Einkommensteuer nur ein Betrag verbleibt, der das sozialhilferechtlich garantierte Jahresexistenzminimum unterschreitet (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)