Das Münchner Modell soll eine sozialpädiatrische Untersuchung der betroffenen Kinder sowie die Beratung und Unterstützung ihrer Familien in den ersten beiden Lebensjahren sicherstellen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Die Untersuchung soll durch sozialpädiatrische Dienste der Gesundheitsämter vorgenommen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.09.2002)