Finanzielle Hilfen und sozialrechtliche Ansprüche während und nach der Schwangerschaft und die Veränderungen durch Übergang zur Elternschaft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2001)
Dies hängt einmal von der Zahl der Personen ab, denen der Kl. Unterhalt gewährt, und zum anderen namentlich davon, welche Beträge als steuer- oder sozialrechtliche Leistungen nach § 850e Abs. 1 ZPO pfändungsfrei bleiben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Neben finanzieller Unterstützung, therapeutischer Arbeit in Gesprächskreisen und Therapiegruppen werden unter anderem sozialrechtliche Beratungen angeboten, fachklinische Behandlungen oder Kuren sowie ambulante Dienste vermittelt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)