sozialrechtliche

  1. Finanzielle Hilfen und sozialrechtliche Ansprüche während und nach der Schwangerschaft und die Veränderungen durch Übergang zur Elternschaft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2001)
  2. Dies hängt einmal von der Zahl der Personen ab, denen der Kl. Unterhalt gewährt, und zum anderen namentlich davon, welche Beträge als steuer- oder sozialrechtliche Leistungen nach § 850e Abs. 1 ZPO pfändungsfrei bleiben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Neben finanzieller Unterstützung, therapeutischer Arbeit in Gesprächskreisen und Therapiegruppen werden unter anderem sozialrechtliche Beratungen angeboten, fachklinische Behandlungen oder Kuren sowie ambulante Dienste vermittelt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)