Vor dem Amt befindet sich ein begrenzter Parkplatz für Schwerbehinderte und straßenseitig Kapazität für etwa 15 Autos.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Sollte die Satzung beschlossen werden, sind zumindest straßenseitig nur Schlepp-, Fledermaus-, Sattel- und Walmgauben sowie Dacherker zulässig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)