Auch der Staatsanwalt in dem Volksverhetzungsprozeß gegen Deckert, Hans- Heiko Klein, will die Urteilsbegründung auf strafbare Äußerungen der Richter prüfen.
( Quelle: TAZ 1994)
Dadurch lässt sich nur der nicht von Strafe bedrohte Konsum des Rauschgifts nachweisen, nicht aber der strafbare Erwerb, Besitz oder Handel damit.
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Nach Aussage von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) soll weiterhin der Produzent verantwortlich gemacht werden, der strafbare Inhalte ins Netz gibt, und nicht der Netzbetreiber.
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