strafjuristische

  1. "Faktisch kommt deshalb die strafjuristische Behandlung des DDR-Unrechts einer Amnestie sehr nahe - das justitielle Verfahren ergab eher die Feststellung von Schuld, als die Festlegung von Sühne." Dies mag konsequent finden, wer will. ( Quelle: FREITAG 1999)