strafunmündiger

  1. Auch die Bundesbahn bekommt einen Rüffel vom Datenschutzbeauftragten für ihre Praxis, personenbezogene Daten strafunmündiger Kinder bei Schwarzfahrten im Verbundverkehr auch noch zu speichern, wenn das erhöhte Beförderungsgeld längst gezahlt worden ist. ( Quelle: TAZ 1989)