So bleibt vor allem die Frage, wie man mit jugendlichen Delinquenten verfährt, die noch keine vierzehn Jahre alt sind - und damit strafunmündig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.09.2005)
Kinder bis 14 Jahre sind strafunmündig: Sie können für ihre Taten nicht belangt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ein 14-Jähriger habe etwa behauptet, erst 12 Jahre alt zu sein - und damit strafunmündig.
( Quelle: Abendblatt vom 29.02.2004)
Mit 13 Jahren gilt er als strafunmündig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Kinder unter 14 sind strafunmündig.
( Quelle: BILD 1998)
Der Sohn war damals 13 und damit strafunmündig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2003)
Selbst die beiden 13jährigen, die noch strafunmündig sind, haben schon ein Sündenregister aufzuweisen, das vom Ladendiebstahl bis zum Pkw-Aufbruch reicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Da die zwölfjährige Schülerin strafunmündig sei, drohe ihr kein Prozess, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.01.2002)