Seiner Privatmeinung nach seien gewaltfreie Blockaden aber strafwürdiges Unrecht, weil die Demonstranten dabei Rechte in Anspruch nähmen, die sie anderen nicht zugestünden.
( Quelle: TAZ 1987)
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschied in einem am Montag in Koblenz veröffentlichten Urteil, dass kein strafwürdiges Verhalten vorliege.
( Quelle: ZDF Heute vom 20.08.2002)
Es liege aber kein strafwürdiges Verhalten vor (Az.: VGH O 3/02).
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.08.2002)