streikähnlichen

  1. Therapeuten, die sich mit Krankenkassen nicht über die Höhe ihrer Vergütung einigen können, dürfen mit streikähnlichen Mitteln neue Vertragsverhandlungen erzwingen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.09.2001)
  2. Der Beamtenbund werde seinen Druck auf die Staatsregierung mit einem Maßnahmenkatalog, der unter anderem mit Wahlboykott, juristischen Schritten und streikähnlichen Aktionen droht, erhöhen. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.04.2003)