streitbefangene

  1. Noch im November bekräftigten alle Parteien des Abgeordnetenhauses einstimmig eine Aufforderung an den Senat, "bis zum Erfolg der Bundesratsinitiative nicht über streitbefangene Grundstücke zu verfügen. ( Quelle: TAZ 1993)
  2. Auf Grund des § 43 BeitreibungsVO wurde zur Sicherung der Forderung die Eintragung einer Sicherungshypothek von 1860 M auf das streitbefangene Grundstück beantragt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)