Noch im November bekräftigten alle Parteien des Abgeordnetenhauses einstimmig eine Aufforderung an den Senat, "bis zum Erfolg der Bundesratsinitiative nicht über streitbefangene Grundstücke zu verfügen.
( Quelle: TAZ 1993)
Auf Grund des § 43 BeitreibungsVO wurde zur Sicherung der Forderung die Eintragung einer Sicherungshypothek von 1860 M auf das streitbefangene Grundstück beantragt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)