Das vorlegende FG kann deshalb seiner Entscheidung für die dort streitbefangenen Veranlagungszeiträume 1983 bis 1986 das damals geltende Vermögen- und Bewertungsteuerrecht zugrunde legen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bezüglich der hier streitbefangenen Massendrucksache ist ein solcher Antrag zwar durch Hereingabe einer Einlieferungsliste und Übergabe der Drucksache gestellt worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zwar ist diese neue Gesetzesnorm auf den streitbefangenen Beihilfeanteil nicht anzuwenden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)