Dass solche Kinder sechs Mal häufiger selbst suchtkrank werden als ihre Altersgenossen aus normalen Familien, sei so gut wie unbekannt.
( Quelle: Netzeitung vom 16.02.2003)
Eingewiesen werden die Patienten, die alle eine Straftat begangen haben und entweder suchtkrank oder psychisch krank sind, von Gerichten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.11.2005)