Das ist ein Gebot systemgerechter, vielleicht sogar, worauf zurückzukommen ist, teilweise verfassungskonformer Rechtsfindung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Deshalb erscheint ein Zustand der Regelungslosigkeit oder auch eine Aufrechterhaltung des verfassungswidrigen Rechts bis zur legislativen Neuregelung prinzipiell systemgerechter und näher am GG, als eine justizielle Normsetzung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)