systemgerechter

  1. Das ist ein Gebot systemgerechter, vielleicht sogar, worauf zurückzukommen ist, teilweise verfassungskonformer Rechtsfindung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Deshalb erscheint ein Zustand der Regelungslosigkeit oder auch eine Aufrechterhaltung des verfassungswidrigen Rechts bis zur legislativen Neuregelung prinzipiell systemgerechter und näher am GG, als eine justizielle Normsetzung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)