So geht die Behörde bei Esser unter anderem nicht von täterschaftlich begangener Untreue, sondern lediglich von Beihilfe zur Untreue der Mitglieder des Präsidiums aus.
( Quelle: Tagesschau Online vom 23.09.2003)
Er wurde deshalb vom LG wegen täterschaftlich - durch Unterlassen - begangener umweltgefährdender Abfallbeseitigung nach § 326 I Nr. 3 StGB verurteilt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)