täterschaftlicher

  1. "Es sprechen aus unserer Sicht durchgreifende Gründe dafür, dass sich Esser wegen täterschaftlicher Untreue und nicht nur wegen Beihilfe strafbar gemacht hat", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.10.2005)