tarifl

上一页 1
  1. Erkenntnisse herangezogen werden könnten, die zuvor aus grundsätzl. Erwägungen gerade "nicht Grundlage der tarifl. Bewertung und damit auch nicht tariferheblich" sein sollten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Das LAG hat zutreffend errechnet, daß die vertragl. vereinbarten Vergütungen jeweils um mehr als 20 % unter den tarifl. Ausbildungssätzen lagen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Auch derartige Erwägungen können aber den Ausschluß Rentenberechtigter von den tarifl. Vergünstigungen für ältere Arbeitnehmerinnen nicht legitimieren. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Entfällt mit der Herausnahme aus der Bergbaubeschäftigung das tarifl. Kohlebezugsrecht, so entsteht der Anspruch aus § 9 Abs. 1 Satz 1 BergmannsVersorgScheinG NRW. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Selbst wenn man der Rechtsauffassung des Kl. folgend die tarifl. Tätigkeitsmerkmale für den allgemeinen Verwaltungsdienst der jeweils ersten Fallgruppe heranzöge, wäre die Klage nicht begründet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Die Lage der Arbeitszeit kann - so die Spruchbegründung - nicht bestimmt werden, ohne zu klären, ob die Zeiten, die den Arbeitnehmern zum Einnehmen der Mahlzeiten gewährt werden, zur Arbeitszeit im tarifl. Sinne gehören oder nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Doch darf die rechtl. Qualität dieser Mitteilung nicht losgelöst von der tarifl. Entwicklung des Bühnenarbeitsrechts gesehen werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Eine solche Maßnahme diene der Ordnung des Betriebes. Durch sie solle nämlich erreicht werden, daß jeder Redakteur den ihm tarifl. zustehenden Mehrarbeitsausgleich erhalte und nicht mehr. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Sie darf deshalb auch nicht mittelbar durch tarifl. Anrechnungsbestimmungen geschmälert werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Die Inanspruchnahme gerade im Interesse der Allgemeinheit und nicht im eigenen Interesse ist also der entscheidende Grund für die hier getroffene tarifl. Lohnzahlungsregelung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
上一页 1