tarifrechtl

  1. Von § 2 Abs. 1 TV LohnGrVerz MTB II ausgehend hat das LAG zunächst ausgeführt, bei der tarifrechtl. Beurteilung der Tätigkeit des Kl. sei von dessen überwiegend auszuübender Tätigkeit auszugehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Damit hat sogar, wie das LAG zutreffend folgert, der Fachvorgesetzte des Angestellten N. bei diesem allenfalls Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem ingenieurmäßigen Teilgebiet bejaht, was tarifrechtl. nicht ausreichend ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)