tarifrechtlich

  1. Erstmals will eine Gewerkschaft einen tarifrechtlich abgesicherten Anspruch auf Weiterbildung für alle Arbeitnehmer durchsetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.03.2001)
  2. Beide Seiten werten es als Erfolg, dass nunmehr eine "tarifrechtlich und wettbewerbspolitisch einwandfreie Vereinbarung" zu Stande gekommen sei. ( Quelle: DIE WELT 2000)