tarifrechtlichen

  1. In Betrieben, in denen die Mitarbeiterbeteiligung bereits praktiziert wird, ist es, auch aus tarifrechtlichen Gründen so, daß die entsprechenden Leistungen zusätzlich, also über die normalen Gehaltsleistungen hinaus, gezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die IG Bau lehnt den geplanten Lohnverzicht der Holzmann-Mitarbeiter aus "tarifrechtlichen Gründen" ab. ( Quelle: BILD 1999)