In Betrieben, in denen die Mitarbeiterbeteiligung bereits praktiziert wird, ist es, auch aus tarifrechtlichen Gründen so, daß die entsprechenden Leistungen zusätzlich, also über die normalen Gehaltsleistungen hinaus, gezahlt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die IG Bau lehnt den geplanten Lohnverzicht der Holzmann-Mitarbeiter aus "tarifrechtlichen Gründen" ab.
( Quelle: BILD 1999)