tarifvertraglichen

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  1. Deshalb ist die IG Metall inzwischen bereit, die Härteklausel, die im Osten für bedrohte Betriebe Ausnahmen von den tarifvertraglichen Lohnsteigerungen ermöglicht, auch im Westen anzuwenden. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Wir halten uns an die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, und das gilt auch für die Zukunft." ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.09.2005)
  3. Firmen treten aus den Unternehmerverbänden aus, andere bleiben zwar drin - aber mit ihren Betriebsräten schließen sie etwa in der Frage der Arbeitszeit Regelungen ab, die von den tarifvertraglichen Vereinbarungen durchaus abweichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Mehrere Firmen seien statt an einer Zuspitzung des Arbeitskampfes und damit längeren Produktionsausfällen an tarifvertraglichen Lösungen interessiert, erläuterte der Sprecher. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Dieser hatte der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwoch) gesagt: "Ich fordere die Arbeitgeber auf, bis zum Ende der Friedenspflicht am 28. März grundsätzlich zu klären, ob sie zu einem tarifvertraglichen Ausstieg mit 60 bereit sind." ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Aber ein Teil des Einkommens sei an Leistung gekoppelt, so dass etliche Mitarbeiter auch über den tarifvertraglichen Regelungen liegen dürften. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.04.2004)
  7. Allerdings müssten für die Leiharbeitnehmer, die von den vorgeschlagenen Personal-Service-Agenturen vermittelt werden sollen, sämtliche tarifvertraglichen Regelungen der jeweiligen Unternehmen ohne Einschränkung gelten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.05.2002)
  8. Alle tarifvertraglichen Freizeiten - außer dem sechswöchigen Urlaub - werden gestrichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Die Gewerkschaft will zudem einen tarifvertraglichen Anspruch auf berufliche Qualifizierung durchsetzen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. Zwickel zeigte sich überzeugt, damit werde die betriebliche Altersversorgung eine Renaissance erleben, da künftig auch die Beschäftigten von Klein- und Mittelbetrieben einen tarifvertraglichen Anspruch zum Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung hätten. ( Quelle: Die Welt 2001)
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