Schon jetzt gibt es tarifgebundene Betriebe, die tarifwidrig von der 35-Stunden-Woche abweichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.05.2005)
Damit ist die Arbeitszeit, die der Kl. nach seinem Prozeßvorbringen während seiner Teilnahme an der Rahmenübung einzuhalten hatte, unter keinem rechtl. Gesichtspunkt tarifwidrig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)