Zwickel forderte den Gesetzgeber außerdem auf, das Recht der Tarifvertragsparteien, gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen zu klagen, auszubauen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Sie habe gegen den Arbeitgeberverband der Genossenschaftsbanken in Bonn eine einstweilige Verfügung beantragt, weil dieser eine tarifwidrige Empfehlung gegeben habe und nicht akzeptieren wolle, daß der 31. Dezember arbeitsfrei sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)