"Zunächst einmal müssen wir davon ausgehen, daß jeder Mensch bei tatbezogenen Fragen nervös wird, auch der unschuldige", erklärt Undeutsch.
( Quelle: Welt 1998)
Will man das Gebot eines tatbezogenen Strafrechts nicht aufgeben, ist die Gesinnung des Täters eben nie zu berücksichtigen.
( Quelle: TAZ 1992)