tatbezogenen

  1. "Zunächst einmal müssen wir davon ausgehen, daß jeder Mensch bei tatbezogenen Fragen nervös wird, auch der unschuldige", erklärt Undeutsch. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Will man das Gebot eines tatbezogenen Strafrechts nicht aufgeben, ist die Gesinnung des Täters eben nie zu berücksichtigen. ( Quelle: TAZ 1992)