tatsächl

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  1. Der tatsächl. Bedarf für die Anerkennung solcher Innenrechtsbeziehungen und damit für einen Organstreit erscheint jedoch fraglich. Bei der Ausweitung der Parteifähigkeit über die gesetzl. vorgesehenen Ausnahmen hinaus ist Zurückhaltung geboten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Vielmehr stellt er einen dialektischen Prozeß dar, der nicht nur die Veränderung des tatsächl. und rechtl. Umfelds zur Kenntnis nimmt, sondern auch die in der Wahl des jeweiligen Fachbegriffs enthaltene gesetzgeberische Wertung berücksichtigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. An diese tatsächl. Feststellungen ist der Senat gebunden, da hiergegen kein Verfahrensangriff erhoben ist (§ 561 Abs. 2 ZPO). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Das bekl. Land hat nicht in Abrede gestellt, daß die Kl. sich während des Bewährungszeitraums auch tatsächl. bewährt hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Über diesen hinaus haben die Kl. allenfalls eine tatsächl. Chance, bei höherem Viehanfall mehr zu verdienen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Denn nicht schon die Inanspruchnahme (also die Leistungsaufforderung durch das FinA), sondern erst die tatsächl. Leistung durch den Arbeitgeber läßt den Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer entstehen (insoweit richtig im Urt. Ziff. II 2b). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Da die Kosten für Kohle von tatsächl. Verhältnissen abhängig und damit einer ständigen Entwicklung unterworfen sind, muß auch die jeweilige Höhe der Energiebeihilfe als Baräquivalent dieser laufenden Kohlepreisentwicklung angepaßt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Sinn dieser gesetzl. Regelung ist es, auf die Beschäftigungslage abzustellen, die im allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist, während die zufällige tatsächl. Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs unbeachtl. sein soll. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Person oder Personengesamtheit vorstellen kann, ist hier nicht mehr der tatsächl. und rechtl. machtlose Vorstand der Untergesellschaft, sondern das Geschäftsführungsorgan der Obergesellschaft - und zwar in bezug auf den gesamten Konzern. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. "Ein Schriftsatz ohne eigenhändige Unterschrift ist ein Entwurf" (Ziff. 1a der Gründe), stellt eine tatsächl. Fehlbehauptung dar, die das BAG in der Folge selbst widerlegt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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